Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Abschluss des Reisevertrages

1. Mit der Anmeldung, die über das in der Internetpräsenz bereitgestellte Formular, schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, bietet der Kunde der Discover Sudan! Archaeological and Cultural Tours UG (haftungsbeschränkt) in Berlin (im folgenden Discover Sudan!) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, dieser Geschäftsbedingungen sowie der Reisehinweise in der Internetpräsenz verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Discover Sudan! zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Discover Sudan! informiert den Kunden über den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung. Bis dahin ist der Kunde an seine Anmeldung gebunden. Bei einer Anmeldung für mehrere ReiseteilnehmerInnen haftet der/die Anmeldende für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine/ihre eigenen, sofern er/sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Discover Sudan! vor, an das Discover Sudan! für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.

 

2. Zahlung

1. Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises pro Reisegast zu leisten. Der Restbetrag muss bis 30 Tage vor Reisebeginn dem Konto von Discover Sudan! bei der Commerzbank Berlin, IBAN DE36 1204 0000 0048 2224 00, vollständig gutgeschrieben sein. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtreisepreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises.

2. Ist der fällige Reisepreis bis 14 Tage vor Reisebeginn nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, kann Discover Sudan! nach Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und vom Kunden Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentschädigungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

 

3. Leistungen

Sämtliche Nebenkosten, soweit sie nicht ausdrücklich im Ausschreibungstext als im Reisepreis enthalten angegeben wurden, sind an Ort und Stelle vom Reiseteilnehmer selbst zu zahlen.

Einzelzimmer können nicht überall garantiert werden. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Zuschlag anteilmäßig erstattet. Der Reisepreis gibt die Kosten für eine Person im Doppelzimmer an.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen vor Vertragsschluss

1. Umfang und Art der von Discover Sudan! vertraglich geschuldeten Leistungen einer Gruppenreise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. der aktuellen Detailbeschreibung der jeweiligen Reise sowie den Angaben in der Reisebestätigung. Grundlage für die vertraglich vereinbarten Leistungen einer auf Wunsch des Kunden individuell erstellten Reise ('Privatreise') sind das entsprechende Angebot sowie die Angaben in der Reisebestätigung.

2. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für Discover Sudan! bindend. Discover Sudan! behält sich jedoch ausdrücklich in Übereinstimmung mit §4 Abs. 2 BGB-InfoVO vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, wenn eine Erhöhung von Beförderungskosten eingetreten ist, bestimmte Leistungen wie Gebühren gestiegen sind oder eine Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse eingetreten ist. Über die Änderungen wird der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert.

 

5. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss

1. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich erlaubt, wenn nach Abschluss des Reisevertrages eine bei Abschluss unvorhersehbare Erhöhung der Beförderungskosten, bestimmter Leistungen wie Gebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse eingetreten ist. Die Erhöhung ist nur in dem Umfang möglich, in dem sich die Erhöhung pro Kopf auswirkt und nur dann, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Der Kunde wird unverzüglich von einer solchen Änderung in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig.

3. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm von Discover Sudan! zu verlangen, wenn Discover Sudan! in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem eigenen Angebot anzubieten. Der Kunde hat die hier genannten Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder der Preiserhöhung gegenüber Discover Sudan! geltend zu machen.

 

6. Rücktritt, Umbuchung oder Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden

1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Discover Sudan! empfiehlt dem Kunden, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Discover Sudan!.

2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert Discover Sudan! den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Discover Sudan! kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und getätigten Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Discover Sudan! gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Discover Sudan! durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der Anspruch auf Ersatz steht Discover Sudan! ohne Rücksicht auf die Gründe zu, die den Kunden zum Rücktritt bewogen haben.

3. Discover Sudan! kann diesen Anspruch nach eigener Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Es steht dem Kunden stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Entschädigung – nachzuweisen, dass ein Schaden in der von Discover Sudan! berechneten Höhe nicht entstanden ist. Discover Sudan! kann pauschaliert die folgenden prozentualen Sätze, bezogen auf den Gesamtreisepreis, verlangen:

- bis 30. Tag vor Reisebeginn 25 %
- ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
- ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 %
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 80 %
- bei Nichterscheinen 90 % des Gesamtreisepreises.

4. Statt zurückzutreten, kann der Kunde eine Ersatzperson stellen. Discover Sudan! behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten und den Reisepreis haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gesamtschuldnerisch.

5. Kann der Kunde, ohne dass er selbst ausdrücklich oder konkludent einen Rücktritt erklärt, aufgrund eigenen Verschuldens die Reise am Abreisetag nicht antreten oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht fortsetzen, so behält Discover Sudan! grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

6. Umbuchungen sind nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben genannten Bedingungen und nachfolgender Neuanmeldung möglich. In Einzelfällen sind Umbuchungen auf einen späteren Reisetermin nach Absprache möglich.

7. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Discover Sudan! zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Discover Sudan! zahlt dem Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Discover Sudan! zurückerstattet worden sind.

8. Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, ist er für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich.

 

7. Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus Verspätung des Kunden entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr als Folge von Krankheit oder Unfall.

 

8. Rücktritt oder Kündigung durch den Reiseveranstalter

1. Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Discover Sudan! bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dem Kunden wird dann ein Ersatzangebot unterbreitet, und sofern er von diesem keinen Gebrauch macht, werden ihm die gesamten auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

2. Discover Sudan! kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten trotz Abmahnung den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet, sodass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Hierbei sind die Eigenart und die Anforderungen der Reise sowie die Belange der Reisegruppe zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich stark vertragswidrig verhält, also etwa nicht die erforderlichen Dokumente für eine Weiterreise besitzt oder den Anweisungen der Reiseleitung nicht Folge leistet. Die Reiseleiter von Discover Sudan! sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Dabei behält Discover Sudan! den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.

 

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Discover Sudan! als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann Discover Sudan! für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Discover Sudan! verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden zurückzubefördern, sofern der Vertrag die Rückbeförderung vorsah. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je hälftig zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

 

10. Haftung und Haftungsbeschränkung

1. Discover Sudan! haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

2. Die vertragliche Haftung von Discover Sudan! für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Discover Sudan! für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

3. Discover Sudan! haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

 

11. Mitwirkungspflicht des Reisenden

1. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle entstehende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt, also insbesondere wenn die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

 

12. Abhilfe, Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigepflichten und Verjährung

1. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei Discover Sudan! die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Discover Sudan! kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Discover Sudan! innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Discover Sudan! verweigert wird oder wenn die sofortige Vertragskündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

2. Sämtliche vertraglichen Ansprüche muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise möglichst schriftlich gegenüber Discover Sudan! anmelden. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

3. Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Discover Sudan! Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Discover Sudan! die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

 

13. Pass- und Visaerfordernisse, Zoll-, Devisen- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

1. Discover Sudan! informiert deutsche Staatsangehörige über aktuelle Bestimmungen zu Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Discover Sudan! geht dabei davon aus, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten geben zuständigen Behörden Auskunft. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von Discover Sudan! bedingt sind.

2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde Discover Sudan! beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haftet Discover Sudan! nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, es sei denn, dass Discover Sudan! eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

Die Kosten der Visagebühren sind im Reisepreis nicht enthalten, da sie – durch staatliche Anordnungen – ständigen Änderungen unterworfen sein können und daher nicht seriös in den Reisepreise integriert werden können. Sie werden bei Rechnungsstellung separat, in der tatsächlichen Höhe aufgeführt, sofern die Visa von Discover Sudan! eingeholt werden.

Sollten Vorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann Discover Sudan! den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

 

14. Datenschutz

1. Alle von Discover Sudan! erfassten Daten, die der Reiseteilnehmer im Rahmen seiner Reiseanmeldung an Discover Sudan! weitergeleitet hat, werden ausschließlich für die Betreuung des Kunden und zur Reiseabwicklung sowie intern zu Kundenbindungszwecken verwendet. Die Discover Sudan! zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags gespeichert, verarbeitet und gemäß den Bestimmungen des BDAtenSchG geschützt.

 

15. Fremdveranstalter

1. Die vorliegenden Reisebedingungen gelten ausschließlich für die von Discover Sudan! veranstalteten Reisen.

2. Bei Reisen, die in der Internetpräsenz als Reisen eines Fremdveranstalters deklariert sind, gelten ausdrücklich die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, nach welchen sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt richten.

 

16. Sonstiges

1. Der Reisende kann Discover Sudan! nur an dessen Sitz in Berlin verklagen. Discover Sudan! kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Discover Sudan! vereinbart.

2. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Discover Sudan! findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

Geschäftsführende Gesellschafterin: Prof. Dr. Claudia Näser
Discover Sudan! Archaeological and Cultural Tours
UG (haftungsbeschränkt)
Herbert-Baum-Straße 24
13088 Berlin
Telefon: 0049 (0) 152 248 212 88
www.discoversudan.de
Umsatzsteuer-ID: 37/262/50222